Maskenpflicht-Ausnahme in Kritik: Länder fordern Überarbeitung des Corona-Konzepts

Auf der Gesundheitsministerkonferenz wurde über massive Differenzen in Bezug auf die für den Herbst geplanten Corona-Maßnahmen gestritten. Absehbar ist aber bereits jetzt, dass die deutsche Bevölkerung sich auf eine Rückkehr der Maskenpflicht in Innenräumen einstellen müssen.
Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz beinhaltet, dass die Bundesländer wieder Maskenpflichten verhängen dürfen.
Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz beinhaltet, dass die Bundesländer wieder Maskenpflichten verhängen dürfen.Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times10. August 2022

Die Kritik an das Corona-Konzept des Bundes für die kalte Jahreszeit dauert an. Bei der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern am Dienstag forderten die Gesundheitsminister Nachbesserungen am geplanten Infektionsschutzgesetz.

Die vorgesehenen Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen für frisch Geimpfte und Genesene seien „in der praktischen Umsetzung nur schwer kontrollier- und umsetzbar“, hieß es in einer veröffentlichten Erklärung. Hierbei geht es um den Plan, Menschen von Maskenpflichten in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen zu befreien, wenn ihre Corona-Impfung nicht älter als drei Monate ist.

Die Ländervertreter vermissen nach eigenen Angaben zudem bundeseinheitliche Vorgaben, um bei weitergehenden Maßnahmen ein einheitliches Vorgehen der Länder gewährleisten zu können.

Lauterbach verteidigt geplante Maskenpflicht-Ausnahmen

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte mit Blick auf Kritik der vergangenen Tage klar, dass mit der Möglichkeit der Ausnahme von der Maskenpflicht keineswegs eine Empfehlung für eine Auffrischung der Impfung alle drei Monate zu verstehen sei. Das sei abwegig und wäre auch „medizinisch unsinnig“, sagte Lauterbach in den ARD-„Tagesthemen“.

Klar sei für Lauterbach auch, „dass Maskenpflicht in Innenräumen bei einer angespannten Pandemielage die Regel sein soll.“ Davon solle nur in Ausnahmefällen abgewichen werden können. „Von einem frisch Geimpften geht selbst dann ein relativ geringes Infektionsrisiko aus, wenn er keine Maske trägt“, behauptet der Minister. Aus diesem Grund könnten Frischgeimpfte für drei Monate von der Maskenpflicht in Innenräumen befreit werden.

Maskenpflicht-Ausnahme „nicht paxisnah“

Das sieht der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, anders. Es sei bekannt, dass Impfungen die Ausbreitung des Coronavirus nicht zuverlässig verhinderten, sagte er im Deutschlandfunk. Zudem sei fraglich, wie die Drei-Monats-Regel bei den Corona-Impfungen überprüft werden soll. „Ich halte das nicht für praxisnah.“

Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) fragte in Bezug auf die Maskenpflicht-Ausnahmen: „Wie soll das in der Praxis umgesetzt werden vor einer Kneipe, vor einem Restaurant, vor einem Theater?“ Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) teilte mit, dass die Ausnahmeregelung nicht kontrolliert werden könne. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsstaatssekretär Denis Alt (SPD) ergänzte: „Der Bund geht davon aus, dass er das durch eine Umprogrammierung der Corona-Warn-App bewerkstelligen kann.“ Doch nicht jeder nutze die App oder habe ein Smartphone.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte Lauterbach zudem auf, den Entwurf in zentralen Punkten zu ändern – auch gegen mögliche Widerstände aus den Reihen der FDP. „Bislang ist die Kommunikation der Bundesregierung leider desaströs“, kritisierte der CSU-Politiker. Zuletzt hatten FDP-Bundestagsabgeordnete den Entwurf in vorliegender Form abgelehnt. Im Fernsehsender „Welt“ warnte Holetschek vor einem Flickenteppich.

Kinder- und Jugendärzte gegen Maskenpflicht in Schulen

Längst sind nicht nur die Bundesländer mit den geplanten Corona-Regeln unzufrieden. Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) schaltete sich in die Debatte um das neue Infektionsschutzgesetz ein. „Der BVKJ ist grundsätzlich gegen eine Maskenpflicht in Schulen“, sagte Verbandsbundessprecher Jakob Maske den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Mittwoch. Studien würden zeigen, dass Masken die Infektionen eher zeitlich aufschöben.

„Wichtig ist auch, dass es anlasslose Testungen nicht mehr geben sollte, die Sensibilität liegt hier nur bei 40 Prozent“, sagte der Kinderarzt weiter. Es gebe viele falsch negative, aber auch falsch positive Ergebnisse.

Im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, eine Maskenpflicht in Schulen für Beschäftigte und Schüler ab der fünften Klasse einzuführen, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenzbetriebs erforderlich ist. (dl)

(Mit Material von Nachrichtenagenturen)



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